| Buchungsschema Instandhaltungsrücklage für den Nullabgleich |
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Voraussetzung für einen Nullabgleich ist die Buchung der Instandhaltungsrückstellung (kurz IHR) mit folgenden Konten (Kontonummern sind selbstverständlich frei wählbar):
Die Buchungen der Instandhaltungsrückstellung werden in folgender Weise vorgenommen:
Buchungsschema IHR
(1) Anfangsbestand Rücklage (Bestandskonto) Je Objekt können Sie beliebig viele Instandhaltungsrückstellungen definieren (z.B. für das Wohngebäude und die Tiefgarage). Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie für die einzelnen Rückstellungen unterschiedliche Konten verwenden müssen, so beispielsweise auch mehrere Zinskonten.
Achtung: Bitte geben Sie im Feld „Bestandskonto“ das Bilanzkonto für den theoretischen Bestand der Instandhaltungsrückstellung an. Grundsätzlich können Sie die notwendigen Kontosalden für die Rücklagennachweise auf zweierlei verschiedene Arten erstellen: Entweder Sie buchen alle die Rückstellungen betreffenden Vorgänge in der Buchungserfassung oder Sie geben die absoluten Beträge der entsprechenden Konten direkt an dieser Stelle ein. Die zweite Möglichkeit hat natürlich zur Folge, dass die Kontobewegungen Ihrer Rückstellung an keiner Stelle im System mehr auftauchen. Alle erforderlichen Konten für den Rücklagennachweis müssen nicht im Kontenstamm angelegt werden. Geben Sie die Bezeichnung Ihrer Instandhaltungsrückstellung, den Text für Anfangs-, Endbestand und Zuführung zur Instandhaltungsrücklage, die Fibu-Kontonummer des Instandhaltungskontos mit Auswahl des Verteilungsschlüssels und die Fibu-Kontonummer des Zugangskontos sowie den entsprechenden Verteilungsschlüssel an. Über den Button „Beträge einlesen“, werden die Salden der eingetragenen Konten eingelesen, sofern diese im Kontenstamm angelegt sind. Über den Button VTS einlesen, können automatisch die Verteilungsschlüssel der Konten angelegt werden, sofern diese im Kontenstamm definiert sind.
Unter der Tabe „Zinskonten“ werden die Zinserträge und der entsprechende VTS sowie die Prozentsätze für die Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag eingetragen. Es ist der Bruttozinsbetrag einzugeben; in der Instandhaltungsrücklage wird der Zinsbetrag abzüglich Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ausgewiesen. Diese werden vom System automatisch berechnet und auf der Instandhaltungsrückstellung separat ausgewiesen. Haben Sie die Option „% Beträge absolut“ ausgewählt, wird die Kapitalertragssteuer und/ oder der Solidaritätszuschlag nicht vom Programm errechnet, sondern es werden im Nachweis die eingegebenen Beträge gedruckt.Sollte Ihr Zinsnachweis bereits um die abzuführenden Beträge bereinigt sein, können Sie vom Programm die Bruttozinsen durch die Auswahl der Option „Zinsen netto“ errechnen lassen. Für den Nullabgleich buchen Sie bitte nur die effektiv gutgeschriebenen Zinsen und setzen Sie die Option „Zinsen netto“. Auf den nächsten Taben können Sie die Ertragskonten, welche im Rücklagennachweis als Zugangskonten ausgewiesen werden sowie die Herstellungs- und Instandhaltungskonten, welche als Abgang ausgewiesen werden, mit den entsprechenden Beträgen und Verteilungsschlüsseln definieren. Wichtig!!! Wollen Sie die Rückstellung über die Hausgeldabrechnung drucken, so muss der Haken bei „Wohngeld aktiv“ zwingend gesetzt werden. Des Weiteren erfolgt der Druck der Instandhaltungsrückstellung über oder mit der Hausgeldabrechnung nur, wenn im Modul „Instandhaltungsrücklage“ bei jeder Angabe ein VTS hinterlegt ist. |
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. April 2012 um 10:20 Uhr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||






