| Neue Verwaltergebühr im Sondereigentum |
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Im Karthago steht eine neue Option zur Verfügung, welche es ermöglicht, die Verwaltergebühr auch ohne Zahlungsfluss des Mieters zu erhalten, Für die Nutzung wurde im Programm „Zuordnung Sondereigentum“ auf dem Reiter „Verwaltergebühr“ der neue Bereich „Lastschrift“ geschaffen.
Die Mieter, welche an diesem Verfahren teilnehmen sollen, müssen die Option „Einzug“ oder „Abbuchung“ erhalten. Des Weiteren muss für die Lastschrift ein „Gültig von/ Gültig bis“ Datum hinterlegt werden. Im Gegensatz zur Lastschrifteingabe im Mieter- oder Eigentümerstamm ist es hier zwingend erforderlich das „Gültig bis“ Datum zu setzen.
Beim Eigentümer steht bei den Bankverbindungen die neue Verwendung „SE Lastschrift Verwaltergebühr“ zur Verfügung. Bei der Verwendung muss eine Bankverbindung hinterlegt werden, diese kann abweichend zur Standardbankverbindung sein. Anschließend kann die monatliche Sollstellung gefahren werden.
Bei der Sollstellung wird die Buchung „SE Verwaltergebühr Forderungen“ an das „Eigentümerkonto“ in Höhe der Verwaltergebühr vorgenommen (Standard).
Des Weiteren wird zusätzlich ein Zahlungsträger erstellt, welcher die Verwaltergebühr vom Konto des Eigentümers an das Bankkonto im SE-Objekt überweist. Nach der SE-Ausschüttung wird der tatsächliche Zahlungseingang anschließend auf das Eigentümerkonto gebucht. Wichtig: Ein Rollback der Ausschüttung setzt nicht die Verwaltergebühr zurück!!! Die Differenz zwischen der Soll-Verwaltergebühr und dem tatsächlichen Zahlungseingang muss abschließend per manuellen Zahlungsträger vom Bankkonto des SE-Objektes auf das Bankkonto des Verwalters überwiesen werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. November 2011 um 10:42 Uhr |








