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Rücklagenanteil bei Eigentümerwechsel Drucken E-Mail

Bei einem unterjährigen Eigentümerwechsel wird die Vorauszahlung der Instandhaltungsrücklage des Voreigentümers dem Folgeeigentümer  nicht angerechnet. Damit dies dennoch erfolgt, muss unter „Abrechnung bearbeiten“ bei der Instandhaltungsrücklagenvorauszahlung in der Spalte Eigentümer die Voreigentümernummer gegen die des Folgeeigentümers ersetzt werden.

Sollten Sie die Instandhaltungsrückstellung bereits separat ins Soll gestellt haben, dann muss die o. g. Aktion nicht durchgeführt werden. Karthago überträgt den Rücklagenanteil des Voreigentümers dann automatisch auf den Folgeeigentümer.

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 07. Juni 2011 um 12:36 Uhr