| Abrechnungen - Hausgeldabrechnung WEG und Wirtschaftsplan |
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Hausgeldabrechnung WEGDie Hausgeldabrechnung für die WEG läuft analog zur Nebenkostenabrechnung der Mieter. Wahlweise kann definiert werden, für welche Einheiten ein MwSt.- Anteil ausgegeben werden soll. WirtschaftsplanZur Erfassung eines neuen Wirtschaftsplans werden die Ausgaben und Wirtschaftsplanzahlen des Vorjahres angezeigt. Die Anpassungen des Hausgeldes werden nach Beschlussfassung in die Stammdaten übertragen.
Ausdruck HausgeldabrechnungDie Hausgeldabrechnung wird über Microsoft-Word ausgedruckt, so dass auch hier das Formular mit einem individuellen Briefkopf frei gestaltbar ist. Ähnlich der Betriebskostenabrechnung der Mieter können auch in der Hausgeldabrechnung alle Verbrauchswerte in der Abrechnung ausgedruckt werden. Die Hausgeldabrechnungen werden in der Dokumentenverwaltung des Eigentümers gespeichert. Ausdruck WirtschaftsplanDer Wirtschaftsplan wird selbstverständlich auch über Microsoft-Word ausgedruckt und im Eigentümerstamm gespeichert. Rückwirkende ErhöhungDa der Wirtschaftsplan häufig erst im Laufe des aktuellen Jahres beschlossen wird, kann bei der Veränderung der Vorauszahlung der Differenzbetrag rückwirkend zum Soll gestellt werden.
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| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 21. März 2009 um 20:47 Uhr |





