| Buchhaltung - Soll-/Habenstellungen und Änderungen von Buchungen |
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SollstellungenSollstellungen können für einzelne, ausgewählte oder alle Objekte durchgeführt werden. Es ist auch möglich, Sollstellungen für mehrere Monate gleichzeitig zu erstellen. Ändern der SollstellungSollte eine bereits erfolgte Sollstellung fehlerhaft sein und korrigiert werden müssen, kann diese Änderung ganz einfach in der Buchungsstofferfassung vorgenommen werden.
Einzug des Mieters nach erfolgter SollstellungEine Sollstellung kann für einen Monat beliebig häufig wiederholt werden. Berücksichtigt werden dabei nur die Mieter, für die noch keine Sollstellung durchgeführt wurde. Zieht ein neuer Mieter während des laufenden Monats ein, können die für diesen Monat gültigen Sollwerte unter abweichender Vertragsmiete problemlos erfaßt werden. Korrektur von BuchungenAlle erfassten Buchungen können in der Buchungsstofferfassung geändert oder gelöscht werden. Dem Mandanten werden somit stornofreie Buchungsunterlagen übergeben. Über diese Änderungen wird ein Protokoll erstellt, damit die Grundsätze der ordnungsgemäßen Speicherbuchführung (GoSB) erfüllt sind.
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| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 21. März 2009 um 19:52 Uhr |





