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Stammdaten - Mieter/Eigentümer Drucken E-Mail

Mieter-/Eigentümerstamm

Im Mieter-/Eigentümerstamm stehen Ihnen die Daten aus der zentralen Adressverwaltung zur Verfügung und können dort durch die vertragsrelevanten Daten vervollständigt oder ergänzt werden. Diese Daten verwenden Sie in Schriftstücken oder werten Sie mit dem Listengenerator aus. Zum Vertrag sind beliebig  viele Personen  beispielsweise eine Wohngemeinschaft, hinterlegbar. Sie legen fest, ob diese Personen bei Schriftwechsel oder Abrechnungen eine Kopie erhalten sollen. Als weiteres Feature ist eine Dokumentenverwaltung enthalten, die detailliert im Kapitel Dokumentenmanagement beschrieben ist.

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Sollzusammenstellung

Sie können die Mietpositionen frei definieren und das Sollstellungsintervall für jeden Mieter individuell einstellen. Ein Überblick über die durchgeführten Sollstellungen wird Ihnen dabei automatisch zur Verfügung gestellt

Abweichende Vertragsmiete

Neben der normalen Sollstellung sind auch abweichende Sollbeträge, z. B. eine anerkannte Mietminderung, für einen frei wählbaren Zeitraum einfach erfassbar. Auch Staffelmietvereinbarungen verwalten Sie hier.

Individuelle Mahnkriterien

Zu jedem Mieter/Eigentümer besteht die Möglichkeit, abweichende Mahngebühren, Mahngrenzen und Verzugszinsen zu definieren. Ebenso erfassen Sie Daten zu einem Rechtsstreit. 

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Schadensvorgänge/ Gesprächsnotizen

Alle Schadensvorgänge/Gesprächsnotizen sind bei den Mietern/Eigentümern sofort mit dem Bearbeitungsstatus im Überblick ersichtlich. Per Mausklick können Sie den entsprechenden Vorgang im Detail aufrufen.

Beliebige Lastschrifttermine

Abweichende Lastschrifttermine je Mieter/ Eigentümer sind möglich.

Tag der Lastschrift

Ergänzend kann festgelegt werden, an welchem Tag des Monats die Lastschrift eines jeweiligen Mieters periodisch durchgeführt werden soll. Es ist also nicht nur der Erste des Monats als Datum möglich.

Kontoauszug

Die Buchhaltung wird als Offene Posten Buchhaltung geführt. So ist aus dem Kontoauszug auf einen Blick ersichtlich, welche Teilbeträge noch nicht bezahlt sind.

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 28. März 2012 um 09:03 Uhr