Mit JUDIKAT wird Zwangsverwaltung lt. ZVV einfacher

Zwangsverwaltung ist komplex und anspruchsvoll. JUDIKAT gibt Ihnen Sicherheit, denn die Software unterstützt Sie bei allen Aufgaben rund um das Zwangsverwalten von Mietobjekten.

Von Anfang an kompetent & effektiv: Nach der Verfahrenseröffnung sind Sie als Zwangsverwalter gefordert. JUDIKAT unterstützt Sie und führt Sie Schritt für Schritt durch die Anlage der verfahrensspezifischen Daten.

So können Sie zu jedem Verfahren die Daten hinterlegen, wie beispielsweise:

  • zuständiges Gericht und Rechtspfleger
  • Aktenzeichen
  • Gläubiger
  • die am Verfahren beteiligten Verfahrens- / Adressen
  • Vergütungssatz und Prozentsatz Regelvergütung
  • Termine
  • eventuelle Versteigerungsdaten
  • Ersteher-Abrechnung

Viele Adressaten – wenig Aufwand: Mit den Serienbriefsets erstellen Sie ohne großen Aufwand individuelle Schriftstücke für alle Beteiligten. Alle abgestimmt auf Ihr Corporate Design.

Um den Arbeitsaufwand für Sie minimal zu halten, arbeitet JUDIKAT bei der Information der am Verfahren Beteiligten mit Serienbriefsets. Diese Sets sind anwendbar für jedes Zwangsverwaltungsverfahren und bestehen z.B. aus:

  • Benachrichtigung für die Mieter
  • Auskunftsersuchen an den Schuldner
  • Mitteilung an die Versicherung
  • Infoschreiben für den Energieversorger
  • Amtsgericht: Inbesitznahmebericht

Im Anschluss an die Brieferstellung können Sie Ihre Schreiben in die Dokumentenverwaltung übernehmen - Ihre digitale Verfahrensakte

JUDIKAT ermittelt automatisch Ihre Vergütungsansprüche. Es ist egal, ob Sie Ihre Verwaltervergütung prozentual oder nach Aufwand gemäß § 19 der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) erstellen.

Für die Abrechnung der Verwaltergebühr stellt Ihnen das Modul zahlreiche Mustervorlagen zur Verfügung, die eine exakte Abbildung der Zwangsverwalterverordnung nach Vorgaben §18 (1) und §18 (2) sind und entsprechend Ihres Corporate Designs modifiziert werden können.

    Alle Standardlisten für das Reporting auf Knopfdruck griffbereit: Einzelsaldenliste, Abrechnung, Kassen- und Kontenbuch nach § 15 Zwangsverwalterverordnung, Einnahmen-/Ausgabenliste…

    In der Zwangsverwaltung ist es notwendig, dem Gericht gegenüber Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Verfahrens zu legen. Die erforderlichen Übersichten können Sie mit JUDIKAT im Handumdrehen erstellen.

    Folgende Listen können beispielsweise generiert werden:

    • Einzelsaldenliste
    • Abrechnung
    • Mieteinnahmen
    • Kassen- und Kontenbuch nach § 15 ZwVwV
    • Einnahmen- / Ausgabenliste (E/A-Liste)

    Individuell konfigurierbar und immer korrekt aufgeschlüsselt: Gestalten Sie die Nebenkostenabrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben – trotzdem individualisiert durch freigestaltbare Mustertexte.

    Mit JUDIKAT können Sie Betriebskostenabrechnungen auf Basis der vorhandenen Buchhaltung erstellen. Die Abrechnung erfolgt über vorher definierte Schlüssel. Selbstverständlich stehen auch Verbrauchsschlüssel oder variable Schlüssel, wie m²-Tage zur Verfügung.

      JUDIKAT ermöglicht Ihnen eine stichtagsgenaue Abrechnung mit dem Ersteher und berücksichtigt dabei selbstverständlich alle Buchungen, die im Zuge der Zwangsverwaltung anfallen.

      Ist ein Objekt zwangsversteigert worden, muss das Zuschlagsdatum sowie das Datum des Aufhebungsbeschlusses erfasst werden. Nach dieser Eingabe erfolgen keine automatischen Sollstellungen der Mieter mehr.

      Alle Buchungen, die in den Zeitraum der Zwangsverwaltung fallen, werden zulasten oder Gunsten der Zwangsverwaltungsmasse abgerechnet. Alle übrigen Buchungen werden (anteilig) zulasten oder Gunsten des Erstehers berechnet.

        UTS Ansprechpartner Mayenfels

        Ihr Ansprechpartner

        Joachim Mayenfels

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